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SST_8_2013_Katalog

315„SST“ SÄCHSISCHE SCHWEISSTECHNIK GMBH info@schweisstechnik-sachsen.de Telefon: 03 501 - 464 538 0 Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 11 | 01796 Pirna www.schweisstechnik-sachsen.de Fax: 03 501 - 464 538 1 Geschäftsbedingungen Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen aufgetretenen Mängeln stehen. Gehört jedoch der Vertrag zum Betrieb seines Han- delsgewerbes, so kann der Vertragspartner Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Zur Mängelbeseitigung hat der Vertragspartner uns stets zwei Mal Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelrüge befreit. Ansprüche des Vertragspartners wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Trans- port-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Nachlieferung nachträglich an einen ande- ren Ort als die Hausanschrift des Vertragspartners erbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner unbeschadet etwaiger Schadensersatz- ansprüche gemäß Art. IX Ziffer 1 Satz 2 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergü- tung mindern. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, auf nur unerhebliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit, auf die nur natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Ge- fahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Be- anspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse wie z. B. chemische, elektrochemische oder elektrische Vorgänge entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner oder Dritte an der Sache unsachgemäß Änderungen, Verarbeitung oder Instandsetzung vorgenommen hat, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelan- sprüche. Sofern die Ware von uns auf Wunsch des Vertragspartners umgebaut oder verändert wurde, übernehmen wir keine Haftung und Gewährleistung für Mängel oder Schäden, die aufgrund des Umbaus oder der Veränderung auch gegenüber Dritten eintreten. Dies gilt nicht, sofern wir gem. Art. IX Ziffer 1 Satz 2 zwingend haften. Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf den vom Vertragspartner gelieferten Materialien oder einer von ihm vorgeschriebenen Konstruktion oder Umbauanleitung beruhen. Sie gilt zudem nur für die Mängel, die unter den vertraglich vorgesehenen Bedingungen und bei ordnungsgemäßen Ge- brauch entstehen. Rückgriffsansprüche des Vertragspartners gegen uns gemäß §§ 478 ff. BGB sind ausgeschlossen. Der Ausgleich für etwaige Rückgriffsansprüche des Vertragspartners wurde bei der Preisbildung entsprechend berücksichtigt. Die Parteien betrachten diesen Ausgleich durch einen Pauschalabschlag als angemessen. Weitergehende oder andere als in Art. VII geregelte Ansprüche des Vertragspartners gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein An- spruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstan- den sind. Dies gilt nicht, soweit gem. Art. IX Ziffer 1 Satz 2 zwingend gehaftet wird. Die Ziffern 1 bis 8 gelten entsprechend für solche Ansprüche des Vertragspartners auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgende Vorschläge oder Beratung oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind. Wir sind stets berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung für den Vertragspartner keinen erheblichen Nachteil darstellt. XI. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung, Rücktritt 1. Wird uns oder dem Vertragspartner die jeweils obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgende Maßgabe: ist die Unmöglichkeit auf unser Verschulden zurückzuführen, so ist der Vertragspart- ner berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Scha- densersatzanspruch des Vertragspartners auf 10 v. H. des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welcher infolge der Unmöglichkeit nicht in zweckdienli- chen Betrieb genommen werden kann. Schadensersatzansprüche des Vertragspart- ners, die über die genannte Grenze von 10 v. H. hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gem. Art. IX Ziffer 1 Satz 2 zwingend gehaftet wird. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. V Ziffer 2 Satz 2 die wirt- schaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepasst, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir von diesem Rücktritts- recht Gebrauch machen wollen, werden wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ergebnisses unverzüglich dem Vertragspartner mitteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Vertragspartner eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war. XII. Haftung Schadenersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus un- erlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zu Lasten des Vertragspartners ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden. Von Ansprüchen Dritter hat der Vertragspartner uns freizustellen. Soweit dem Vertragspartner nach diesem Artikel Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmän- gelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Art. VII Ziffer 1. Unabhängig davon ist der Vertragspartner verpflichtet, hinreichende Versicherungen gegen unmittelbare oder mittelbare Schäden abzuschließen. XIII. Eigentumsvorbehalt 1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern be- halten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regel- mäßig durchzuführen. 3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwaige Fälle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware un- verzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitz- wechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. 4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2. und 3. dieser Bestim- mung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter- zuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbe- trages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zu Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzubeziehen, sobald der Unternehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß nach- kommt und in Zahlungsverzug gerät. 6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegen- ständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen ver- mischt ist. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand sorgsam zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, insb. hat er diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Wasser- und Brandschäden ausreichend zu versichern. XIV. Patent- und Urheberrechte An allen im Zusammenhang mit der Begründung bzw. im Laufe der Geschäftsbe- ziehung überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Erläuterun- gen sowie Einführungs- oder Schulungsunterlagen etc, behalten wir uns das Urhe- ber-recht und sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt wurde, Eigentumsrecht vor. Soweit im Zuge der Durchführung der vertragsgemäßen Leis- tung durch uns schutzwürdige Ergebnisse entstehen, stehen diese uns zu. Wir räu- men dem Vertragspartner hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist. Weite- re Rechte werden ausdrücklich nicht übertragen. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben bei uns. Wir erhalten ein kostenloses, nichtausschließli- ches Nutzungsrecht an allen während der Vertragsdurchführung hervorgebrachten Urheber- und/oder Schutzrechten, an denen der Vertragspartner als Miturheber beteiligt ist. Wir können diese ungehindert an der Bearbeitung weiterer Aufträge Dritter einsetzen. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstigen Schutzrechte können nicht haftbar gemacht werden. XV. Datenverarbeitung und Vertraulichkeit Wir speichern personenbezogene Daten über Kunden im Rahmen automatischer Da- tenverarbeitung nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Der Vertrags- partner verpflichtet sich, nicht allgemein bekannte kaufmännische und technische Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise unberechtigt zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rah- men des jeweiligen Vertragszweckes nutzen und Dritten nicht zugänglich machen. Die Vertraulichkeit erstreckt sich nicht oder nicht mehr auf Informationen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits im Besitz der Öffentlichkeit waren oder in Folge von späteren Publikationen oder dergleichen in den Besitz der Öffentlichkeit gelangen oder ohne unmittelbar vom Vertragspartner zu stammen bereits zum Zeit- punkt des Abschlusses im Besitz des anderen Vertragspartners waren bzw. diesem von anderer Seite bekannt gemacht werden. Sie erlischt außerdem 5 Jahre nach Auftragsbeendigung. XVI. Abtretungsregelung, Erfüllungsort, Gerichtsstand Der Vertragspartner kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit uns nur mit unserer schriftlichen Einwilligung abtreten. Erfüllungsort ist für beide Teile aus- schließlich Köln. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ergebenden Rechts-streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist für beide Teile ausschließlich Köln. XVII. Verbindlichkeit des Vertrages Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Stand 01.01.2010 zusätzliche Bildquellen: fotolia.com - 31895468 - Euro Viertel 2 - © Fineas, 28935354 - Termingeld - © Marén Wischnewski, 29382537 - WIG Schweißer bei der Arbeit - © Shestakoff, 22016314 - Smiling business people - © WavebreakMediaMicro, 11501080 - einfach mehr service - © Photo-K, 18674963 - 3D 100% Beratung - © Franjo, 17982687 - Lovely young woman holding an Albanian flag - © Yuri Arcurs, 27203796 - A checkered race flag - a 3d image © VBa, 10268139 - Rasender Wagen - © Tetastock

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